Ingenieurgeograph

Ingenieur_geographe_1812_logoxxx

 Samstag, 5. Dezember 2015

home
Geschichte
Ingenieur
Kondukteur
Ingenieurgeograph
Generalstabsoffizier
Bedeckung
Mineur
Landmesser
Gehilfen
Living History
Aufnehmen
Kroquiren
Distanzen messen
Triangulieren
Meßtischaufnahme V
Pläne aufnehmen
Kataster aufnehmen
Nivellieren
Minieren
Ort bestimmen
Entwerfen
Abstecken
Navigieren
Zeichnen
Unterrichten
Spielen
Publikationen
Links
Termine
Ausstellungen
Kontakt
Neu

Der Landmesser

wird auch Landvermesser, Feldmesser, Geometer oder heute Vermessungsingenieur genannt.

Land=Messer, ein vereidigter Feld=Messer, welcher sein Amt in einer gewissen ganzen Provinz ausübt.

Die Feld=Meßkunst, (Geodäsie), Fr. Arpentage, ist demnach eine Wissenschaft, die Figur eines kleinen Stückes unserer Erdfläche, auf dem Papiere zu entwerfen, und zeigt überhaupt, wie man die theoretischen Lehren der Geometrie anwenden könne, Abmessungen auf unserer Erdfläche aufs leichteste und vortheilhafteste zu bestimmen und mit einander zu vergleichen. Man gedenke sich z. B. auf dem Felde die Krümmung eines Flusses, die Gränzen einer Waldung, eines Gebirges, die Lage einer gewissen Menge Oerter, u. d. gl. so geben diese Dinge allemahl eine gewisse Figur. (Krünitz)

Bereits im 16. Jahrhundert waren die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke vermessen worden. Nach der Grundstücksgröße wurden die Steuern festgelegt, deren Vermessung die Aufgabe der Feldmesser im 17. und 18. Jahrhundert war.

Einen Beruf und eine Ausbildung für Landmesser gab es noch am Anfang des 19. in Preußen noch nicht; es wurden vielmehr geeignet erscheinende Männer ausgewählt, die ihre Kenntnisse aus Lehrbüchern zogen. Erste Reglements (Dienstvorschriften) wurden in den Provinzen erlassen. Die Lehrbücher unterrichteten über die praktische Geometrie und ihre Anwendung in der Feldmeßkunst sowie den Umgang mit Zeichengeräten an Hand von Beispielen. In diesen war auch nachzulesen, wie die Instrumente von Mechanikern zu verfertigen waren.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde in Frankreich ein Kataster aller Grundstücke eingerichtet, welches der gerechten, gleichmäßigen Besteuerung dienen sollte. Zusammen aus der Grundstückgüte (Bonität) und der Fläche wurde der Reinertrag für jede Parzelle ermittelt. Dieses System wurde auch in den linksrheinischen Gebieten Deutschlands, die von Frankreich annektiert wurden, eingeführt. Da sich der Nutzen des Katasters klar gezeigt hatte, wurde dieses ab 1815 in allen preußischen Provinzen eingeführt bzw. weitergeführt. Diese flächendeckenden Vermessungen wurden auf der Basis eines Dreiecksystems durchgeführt, welches parallel neben dem militärischen Dreiecksnetz entwickelt wurde. Im Jahr 1816 wurde auch das Reglement Landmesser erlassen, welches neben Meßverfahren, Protokollierung, zulässige Instrumente, deren Eichungen und auch die Anforderungen für die Ausbildung der Landmesser bestimmte.

Die Geräte bei den Grundstücksvermessungen waren immer noch Meßkette oder Meßstange, Winkelmaß und Fluchtstab; vereinzelt auch der Meßtisch. Die Genauigkeit war nicht sehr hoch, genügte aber der Festlegung der Grundsteuer und der Sicherung des Eigentums.

Siehe auch: Kataster aufnehmen

Zwei französische Landmesser 1762

Landmesser 1792

Geometer 1836

Anleitung