Der Landmesser
wird auch Landvermesser, Feldmesser, Geometer oder heute Vermessungsingenieur genannt.
Land=Messer, ein vereidigter Feld=Messer, welcher sein Amt in einer gewissen ganzen Provinz ausübt.
Die Feld=Meßkunst, (Geodäsie),
Fr. Arpentage, ist demnach eine Wissenschaft, die Figur eines kleinen Stückes unserer Erdfläche, auf dem Papiere zu entwerfen, und zeigt überhaupt, wie man die theoretischen Lehren der Geometrie anwenden könne, Abmessungen auf unserer Erdfläche aufs leichteste und vortheilhafteste zu bestimmen und mit einander zu vergleichen. Man gedenke sich z. B. auf dem Felde die Krümmung eines Flusses, die Gränzen einer Waldung, eines Gebirges, die Lage einer gewissen Menge Oerter, u. d. gl. so geben diese Dinge allemahl eine gewisse Figur. (Krünitz)
Bereits im 16. Jahrhundert waren die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke vermessen worden. Nach der Grundstücksgröße wurden die Steuern festgelegt,
deren Vermessung die Aufgabe der Feldmesser im 17. und 18. Jahrhundert war.
Einen Beruf und eine Ausbildung für Landmesser gab es noch am Anfang des 19. in Preußen noch nicht; es wurden vielmehr geeignet erscheinende Männer
ausgewählt, die ihre Kenntnisse aus Lehrbüchern zogen. Erste Reglements (Dienstvorschriften) wurden in den Provinzen erlassen. Die Lehrbücher unterrichteten über die praktische Geometrie und ihre Anwendung in der
Feldmeßkunst sowie den Umgang mit Zeichengeräten an Hand von Beispielen. In diesen war auch nachzulesen, wie die Instrumente von Mechanikern zu verfertigen waren.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde in Frankreich ein Kataster aller Grundstücke eingerichtet, welches der gerechten, gleichmäßigen Besteuerung dienen
sollte. Zusammen aus der Grundstückgüte (Bonität) und der Fläche wurde der Reinertrag für jede Parzelle ermittelt. Dieses System wurde auch in den linksrheinischen Gebieten Deutschlands, die von Frankreich
annektiert wurden, eingeführt. Da sich der Nutzen des Katasters klar gezeigt hatte, wurde dieses ab 1815 in allen preußischen Provinzen eingeführt bzw. weitergeführt. Diese flächendeckenden Vermessungen wurden auf
der Basis eines Dreiecksystems durchgeführt, welches parallel neben dem militärischen Dreiecksnetz entwickelt wurde. Im Jahr 1816 wurde auch das Reglement Landmesser erlassen, welches neben Meßverfahren,
Protokollierung, zulässige Instrumente, deren Eichungen und auch die Anforderungen für die Ausbildung der Landmesser bestimmte.
Die Geräte bei den Grundstücksvermessungen waren immer noch Meßkette oder Meßstange, Winkelmaß und Fluchtstab; vereinzelt auch der Meßtisch. Die Genauigkeit
war nicht sehr hoch, genügte aber der Festlegung der Grundsteuer und der Sicherung des Eigentums.
Siehe auch: Kataster aufnehmen
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