Ingenieurgeograph

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 Samstag, 5. Dezember 2015

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Gehilfen

des Feldmessers und Geometers

Kein Metier ohne Gehilfen, so auch hier.

Ueberhaupt müssen bey den Feld= Messer=Arbeiten immer einige Gehülfen zur Hand seyn, sowohl um die Werkzeuge zu tragen, als auch selbst, gerade Linien abzustecken, Ketten zu ziehen, und andere Geschäfte auf Befehl des dirigirenden Feld=Messers auszurichten. Damit man aber während der Arbeit nicht aufgehalten werde, so müssen die Gehülfen vorher wohl unterrichtet seyn. Auch müssen keine alte träg Leute, sondern junge, muntere, aufmerksame Personen gewählet werden. Der Feld=Messer muß immer ein Manual oder Diarium [Feldbuch] nebst einem Besteck bey sich führen, sowohl um die Messungen und Entwürfe, als auch andere merkwürdige Umstände aufzeichnen zu können, und in dem Diario immer eine gewisse Ordnung halten, damit nachher zu Hause beym Auftragen und Berechnen keine Verwirrung entstehe. (Krünitz)

Ja, man sagt sogar, daß die Gehilfen mitunter selbst die Instrumente ablesen, wenn der Geometer ein schwaches Gesicht hat. Für die Messung der Längen mit der eisernen Meßkette wird der Geometer stets zweier verständiger Gehülfen bedürfen. Diese munteren Leute sollte sich auf das Zählen, sowie ein wenig Rechnen verstehen, wie überhaupt auch Lesen und Schreiben können, auch dem Geometer das Viehzeug vom Leibe halten, wozu ein großer Knüppel aus mancher Verlegenheit hilft.

Bei den großen trigonometrischen Vermessungen werden dem Geometer vulgo Trigonometer auch Holzfäller und Zimmerleute beigegeben, um die Schneisen zu schlagen bzw. die Signale zu bauen. Hier ist es sehr zweckdiendlich, sich vorher mit dem Förster  ins Einvernehmen zu setzen, andernfalls es zu unliebsamen Störungen der Meßgeschäfte kommen könnte.

Desgleichen ist ein Fuhrmann für den Karren erforderlich, auf dem die Instrumente transportiert werden, oder auch im Gebürge, in Sümpfen oder an der Küste, ein ortskundiger Führer mit Trägern. Beide haben die Neigung, mitunter  wahrhaft unverschmämte Tractaments zu verlangen.

Nur in wenigen Fällen wird es nötig sein, den Gendarmen herbei zu bitten, da der leutselige Geometer sich stets in ein gutes Einvernehmen mit dem Landmanne zu setzen sucht. Sollte dies nichts fruchten, so hilft eine offene Ordre, die ihm des Beistands von Bürgermeister, Pfarrer oder  Gutsherrn versichert, und ultima ratio, die Gendarmerie, was der kluge Geometer jedoch stets zu meiden sucht, so er denn nicht bei einer Zusammenrottung um Leib und Leben fürchten muß. Nötigenfalls wird  er sich durch eine Uniform die Achtung beim Landmanne zu verschaffen müssen, jedoch ist eine einfache Kleidung, die ihn als ehrbaren  und biederen Manne aus dem Volke, vorzusweise des Bauernstande, ausweist,  immer angemessen. Auf Vorspann- und Anspanndienste wird er dennoch nicht verzichten können. Ein kluger Geometer und seine Gehilfen wissen obendrein  immer die Bedenken und Ausflüchte des an sich guthmütigen, dennoch abergläubischen Landvolkes zu zerstreuen.

Anbei einige ausgewählte Exemplate, die dem Herrn Geometer schon zu Diensten waren.

 

Gehilfen 1762

Gehilfe 1792

Gehilfen 1830

Ollrich O.

Franz M.

Hinrich Stumphusen

Jakob S.

Schambes D.